Auf den Baumgräbern unseres Friedhofs ist gemäß Friedhofssatzung kein dauerhafter Grabschmuck zulässig.
Wir weisen darauf hin, dass abgelegter Grabschmuck lediglich im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Bestattung und nur für einen begrenzten Zeitraum gestattet ist. Anschließend sind Blumen, Gestecke, Vasen oder sonstige Gegenstände eigenständig zu entfernen.
Da vermehrt Grabschmuck an den Baumgräbern abgelegt wird, bitten wir die Angehörigen, diesen bis spätestens 23.04.2026 zu entfernen.
Nach Ablauf dieser Frist wird nicht zulässiger Grabschmuck durch die Friedhofsverwaltung entfernt.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Suela Schwarz
Beigeordnete Ortsgemeinde Alsheim