Die Verbandsgemeindeverwaltung Eich erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde
gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung
1. In Alsheim werden diverse Straßenbereiche (Wanderbaustelle) in der Zeit von
13.10.2025 bis 28.11.2025 für den Verkehr halbseitig gesperrt (Risse- und Fu-
genverguss).